Massnahme 8: Car-Sharing
Die Liegenschaftsverwaltung verhandelt mit Mobility bezüglich Optimierung des Car- Sharing-Angebots (Lage, Kosten und Ausstattung mit Fahrzeugen der (neuen) Mobility-Standplätze) oder prüft die Realisierung von mobility@home. Bei dieser Lösung bezahlt die Liegenschaftsverwaltung für ein Mobility-Fahrzeug. Verwaltung und Unterhalt liegen bei der Mobility- Genossenschaft, 75 Prozent der Fahrtengutschriften gehen an die Liegenschaftsverwaltung.
Zielsetzung
In Gehdistanz existiert ein ausreichendes Angebot an Mobility-Fahrzeugen. Als Faustregel gilt: 1 Mobility-Auto auf 100 Wohneinheiten.
Federführung
Liegenschaftsverwaltung
Kosten und Umsetzung
Investitionskosten: gering, Betriebskosten: gering-mittel; Umsetzung kurzfristig möglich
Nutzen
Durch Mobility-Fahrzeuge können die BewohnerInnen auf ein eigenes Auto (bzw. Zweitauto) verzichten. Dies führt zu einer Reduktion der Anzahl gefahrenen Kilometer. Ausserdem wird durch weniger Privatautos Platz für andere Nutzungen frei.
Vorgehen
- Potentielle Nachfrage (Anzahl, Fahrzeugtyp) unter Einbezug der BewohnerInnen (Mobilitätskommission) zusammen mit Mobility abklären, gegebenenfalls zusätzlich mit benachbarten Siedlungen
- Option mobility@home prüfen
- Standorte suchen und festlegen
- Entscheid mit Mobility für Modell fällen (herkömmlich / mobility@home)
- Mobility bei den BewohnerInnen bekannt machen (beispielsweise mit einem Siedlungsanlass, vgl. Massnahme 15).
Arbeitshifle
Carsharing in Wohnsiedlung fördern
Handlungsmöglichkeiten für Liegenschaftsverwaltunger